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Rechtliches
1.) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Vije Computerservice GmbH, In der Welle 11, 49565 Bramsche (nachfolgend „Vije“) und dem Kunden. Kunden im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2.) Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung, wenn Vije ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Ausgang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist oder dem Kunden die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für Vije erkennbare körperliche Behinderung angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann. Sie gelten auch dann, wenn der Kunde über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden bei Vertragsschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
3.) In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vije gelten – soweit sie bei Vertragsabschluss bekannt oder wirksam in den Vertrag einbezogen wurden – die Lizenzbedingungen der jeweiligen Hersteller. Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller.
1.) Mit der Bestellung unterbreitet der Kunde ein verbindliches Angebot, die bestellte Ware erwerben oder sonstige Leistungen von der Vije in Auftrag geben zu wollen. Vije kann diese Angebote ausdrücklich oder konkludent z.B. durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der sonstigen Leistungen annehmen.
2.) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3.) Vije behält sich vor, dass Angebot bis 14 Tage nach Ablauf der Widerrufsfrist anzunehmen oder abzulehnen oder so lange mit der Erbringung der Leistung abzuwarten.
1.) Der Vertrag als Kauf-, Werk- und Dienstvertrag, der regelmäßig wiederkehrende Lieferung von Waren oder die Erbringung von Leistungen zum Inhalt hat, hat eine Laufzeit von 2 Jahren ab Abschluss des Vertrages
2.) Der Vertrag verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit. Der Kunde hat dann jedoch das Recht, das verlängerte Rechtsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen.
3.) Weiter unbenommen bleibt dem Kunden jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht.
1.) Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Der Kunde trägt zusätzlich die Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten, in der vereinbarten Höhe.
2.) Die Ablehnung von Schecks und Kreditkartenzahlungen behält sich die Vije vor.
3.) Zahlungen mit befreiender Wirkung sind – solange nichts anderes vereinbart worden ist – unmittelbar an die von Vije angegebene Bankverbindung zu leisten.
4.) Rechnungen sind nach Rechnungserhalt – bei Werkleistungen nach Rechnungserhalt und Abnahme – ohne Abzug fällig. Unternehmer kommen spätestens in Verzug, wenn sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung leisten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Vije berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurück zu verlangen, wenn sie ihm zuvor eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt hiervon unberührt.
5.) Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, aufrechnen. Gleiches gilt bei Ansprüchen und Forderungen, die Vije anerkannt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
1.) Installationsleistungen
Installationsleistungen werden beim Kunden oder in eigenen Betriebsräumen erbracht. Voraussetzung ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte diese zum Zeitpunkt der Installation defekt und eine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen
Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernung, Defekte, Viren etc.) nicht den Mindestanforderungen des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entsprechen. Dadurch bedingte zusätzliche Arbeiten, wie z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelung etc. werden nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den vorgenannten Fällen sind Maßnahmen, die durch Vije sowie deren Mitarbeitern verursacht sind.
2.) Reparatur und Wartungsleistung
Die Leistung wird vor Ort beim Kunden oder in den Betriebsräumen von Vije erbracht. Die Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen sind nach Aufwand zu vergüten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit das auf einem Umstand beruht, der von der Vije zu vertreten ist. Der Kunde hat, regelmäßig Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für aufgrund der Verletzung dieser Pflicht entstehende Datenverluste oder/und Änderungen übernimmt die Vije keine Haftung, es sei denn Vije hätte das zu vertreten.
3.) Beratungsleistung
Bei Bedarf werden dem Vertragspartner Einweisungen und Schulungen zu den installierten Produkten angeboten. Alle Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehrerer Schulungen fern, berührt dies den Vergütungsanspruch Vije nicht, soweit Vije das nicht zu vertreten hat. Das Risiko der Verhinderung trägt der Kunde. Auch telefonische Beratungen werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern mit dem Kunden nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.
4.) Erfüllungsgehilfen
Die Vije kann sich zur Erfüllung der vorbenannten Leistungspflichten Dritter bedienen.
1.) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als Fix-Geschäft vereinbart. Auch verbindliche Lieferfristen werden unterbrochen, wenn die vom Kunden geschuldeten Leistungen nicht fristgerecht geleistet werden oder behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter, Unterlagen und Freigaben, die der Kunde zu beschaffen hat, nicht rechtzeitig bei Vije eingehen.
2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Vije die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Energiemangel, behördliche Eingriffe hat Vije auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Vije gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird Vije die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, kann sie Befreiung von ihrer Lieferpflicht verlangen.
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Unternehmer, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sendung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen, auf den Kunden über.
Ist der Kunde Verbraucher geht bei Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sendung erst mit Übergabe der Sendung an den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug ist.
Im Fall der Nichtabnahme kann Vije von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt Vije als Verkäuferin Schadensersatz, so beträgt dieser bei Lagerware 10 % des Nettobestellwertes sowie bei Anfertigungsaufträgen 50 % des Nettobestellwertes. Die Schadensersatzforderung ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Vije einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
1.) Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem entsprechenden Vertrag, einschließlich Nebenforderungen, Eigentum Vije. Bei Unternehmern bleibt die Ware im Eigentum Vije bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.
2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Gegebenenfalls erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.) Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
4.) Der unternehmerische Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern bzw. zu verarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der unternehmerische Kunde bereits jetzt sicherheitshalber im vollen Umfang an Vije ab, welche diese Abtretung annimmt.
5.) Bei einer Verarbeitung mit weiteren Gegenständen, erwirbt Vije an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis von Vije gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
6). Vije ermächtigt den unternehmerischen Kunden widerruflich, die an Vije abgetretene Forderung für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von Vije wird der unternehmerische Kunde die Abtretung offenlegen und Vije die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen aushändigen.
1.) Gewährleistungsfristen bei etwaig bestehenden Mängeln der Neuware betragen gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr gegenüber Verbrauchern, gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
2.) Die Herstellergarantien von veräußerten technischen Produkten, bleiben unberührt.
3.) Keine Gewähr übernimmt Vije für Schäden oder Mängel, die dem Kunden aus eigener unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der gelieferten Waren entstehen. Ebenfalls erlischt die Gewährleistung, für Waren und/oder Teile davon, die aufgrund von Eingriffen oder Reparaturen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter selbst vornimmt oder vornehmen lässt.
4.) Der Kunde kann die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der unternehmerische Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand auf seine Kosten und Gefahr mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Kaufnachweises an die Vije zurückzusenden. Weiterhin ist der Kunde zur Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes kann die Vije nicht haftbar gemacht werden, es sei denn Vije hat das zu vertreten.
5.) Bei unberechtigter Mangelanzeige behält sich Vije die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand.
6.) Gewährleistungsansprüche von Unternehmern gegen Vije stehen nur dem Kunden und dessen Rechtsnachfolger zu, nicht aber Dritten. Gewährleistungsansprüchen von Verbrauchern können nicht an Dritte abgetreten werden, wenn ein schützenswertes Interesse von Vije an dem Abtretungsausschluss besteht und berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit der Ansprüche nicht überwiegen und es nicht auf Geld gerichtete Ansprüche geht.
7.) Garantieabwicklung
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung sowie etwaiger Herstellergarantien umfasst die Garantieabwicklung ausschließlich die Reparatur oder den Austausch der defekten Hardwarekomponenten. Nicht Bestandteil der Garantie sind Anfahrtskosten, Arbeitszeiten für Demontage, Montage, Fehlersuche, Neuinstallation oder sonstige Dienstleistungen sowie sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Fehlerbeseitigung, die über den reinen Hardwareaustausch hinausgehen.
Sofern der Kunde ein Supportpack oder eine entsprechende Servicevereinbarung abgeschlossen hat, gelten die darin vereinbarten erweiterten Leistungen. In diesem Fall sind – je nach Leistungsumfang – auch Anfahrten und Dienstleistungen im Rahmen der Garantieabwicklung abgedeckt.
Die Garantieabwicklung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung mit Vije. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten an Vije oder den jeweiligen Hersteller zu übermitteln, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Vije schließt im Übrigen ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen von Vije.
Der Kunde sichert zu und haftet gegenüber Vije dafür, dass er die geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu Recht und im Eingang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Vije im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen.
Bei Durchführung einer Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. Vije übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes, sofern diese Sicherung nicht gesondert von dem Vertragspartner in Auftrag gegeben wurde und von Vije nicht zu vertreten ist.. Es unterliegt der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturen, Ein- und Umbauten am PC, für eine Datensicherung Sorge zu tragen.
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren im Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Vije Computerservice GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Vije (In der Welle 11, 49565 Bramsche, Telefon: 05461/99991-0, Telefax 05461/99991-10, E-Mail: mvije@vije.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn,
mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten an uns, dem Vije Computerservice GmbH, In der Welle 11, 49565 Bramsche, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Beim Widerruf für Dienstleistungsverträge haben Sie uns – wenn auf Ihr Verlangen Dienstleistungen während der Widerrufsfrist erbracht sein sollten- einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht, zu erstatten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen der Vije und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Unternehmer ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand 49565 Bramsche für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
2. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragsparteien ist 49565 Bramsche.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.