Mo. – Do.: 08:00 – 17:00 Uhr | Fr.: 08:00 – 16:00 Uhr

Angaben zu Haftung und Stornierungsbedingungen

Die Anmeldung für den Workshop ist verbindlich.

Innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung kann die Masterclassanmeldung beim Veranstalter widerrufen werden. (vgl. § 312d IV BGB)

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du den Veranstalter mittels einer eindeutigen Erklärung über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Bitte schließe eine Rücktrittsversicherung o.ä. bei einem Versicherungsmakler deiner Wahl ab, um im Falle einer Krankheit abgesichert zu sein! Der Veranstalter kann bei Verhinderungen nicht auf die Masterclassgebühr verzichten. Wenn du erkrankt oder anderweitig verhindert sein solltest, informiere uns bitte frühzeitig in schriftlicher Form.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen, höherer Gewalt oder Krankheit eines Dozenten bzw. anderweitige Nichtverfügbarkeit der Dozenten, Veranstaltungen abzusagen. Bei Absage werden bereits gezahlte Entgelte selbstverständlich unverzüglich erstattet.

Die Veranstalter sind zu sonstigen zumutbaren organisatorischen Änderungen (wie z.B. die Verlegung des Veranstaltungsortes, Verschiebung des Ablaufplans) aus wichtigem Grund berechtigt. Verschiebungen des Veranstaltungsorts und/oder im Ablaufplan berechtigen den Vertragspartner weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfalls oder Verlegung von Veranstaltungen ist vorbehaltlich weiterer Haftung (siehe unten) ausgeschlossen.

Die Veranstalter sind berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, wie beispielsweise Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltungen und Nichtbeachtung der Hausordnung, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses haben die Veranstalter Anspruch auf die Zahlung des vollen Veranstaltungsentgelts.

Die Haftung der Veranstalter für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Veranstalter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Veranstalter jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.